Trainingsinfos des Hexenkessel Reisersberg
1. Geltungsbereich
Diese Trainingsinfos gelten für die Nutzung der Offroad-Anlage Hexenkessel Reisersberg durch Fahrer, Besucher und sonstige Nutzer.
2. Nutzung der Strecke
Mit dem Betreten bzw. Befahren des Geländes werden diese Bedingungen anerkannt.
Die Nutzung der Strecke erfolgt ausschließlich zu den angegebenen Öffnungszeiten und nur nach vorheriger Anmeldung.
Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht. Die Betreiber behalten sich vor, den Betrieb jederzeit einzuschränken oder einzustellen (z. B. bei Veranstaltungen, Wetterbedingungen oder technischen Gründen).
3. Teilnahmevoraussetzungen
Die Nutzung der Strecke ist nur erlaubt, wenn:
• eine gültige Anmeldung erfolgt ist
• das Nutzungsentgelt entrichtet wurde
• geeignete Schutzkleidung getragen wird
• das Fahrzeug technisch einwandfrei ist
Kinder und Jugendliche dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Altersregelungen und ggf. unter Aufsicht fahren.
4. Haftung und Eigenverantwortung
Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Betreiber übernimmt keine Haftung für:
• Personen- oder Sachschäden
• Unfälle auf der Strecke
• Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen und Ausrüstung
Jeder Fahrer ist für sein Verhalten sowie den Zustand seines Fahrzeugs selbst verantwortlich.
Des weiteren versichere ich, keine unangemeldeten Personen mit meinem Motorrad fahren zu lassen.
5. Sicherheitsregeln
Den Anweisungen der Betreiber und Vereinsmitglieder ist jederzeit Folge zu leisten.
Es gelten insbesondere folgende Regeln:
• maximal 94 dB (Phonemessungen werden sporadisch durchgeführt).
• Halteverbot auf allen Strecken sowie Ein- und Ausfahrten.
• Warmlaufen lassen von Motorrädern ist untersagt.
• Servicematten sind verpflichtend für alle Fahrzeuge inklusive Elektro.
• Rücksichtnahme auf andere Fahrer ist erforderlich.
• Lärm und Staub vermeiden – deshalb außerhalb der Strecke – Schrittgeschwindigkeit.
• Das Befahren der umliegenden Straßen und Wege ist verboten.
Bei Verstößen kann ein sofortiger Ausschluss vom Fahrbetrieb erfolgen.
6. Elektrofahrzeuge
Das Laden von Elektro-Motorrädern im Fahrerlager ist nicht gestattet.
Es ist ausschließlich die dafür vorgesehene E-Tankstelle zu nutzen.
7. Fahrerlager & Camping
Die Nutzung des Fahrerlagers sowie Camping erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die vorhandenen Einrichtungen (Duschen, WC) sind pfleglich zu behandeln.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
8. Veranstaltungen
An Veranstaltungstagen oder bei privaten Buchungen kann die Strecke ganz oder teilweise gesperrt sein.
Ein Anspruch auf Nutzung besteht in diesen Fällen nicht.
9. Umweltschutz
Die Anlage ist sauber zu halten. Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ölverluste und Umweltverschmutzungen sind zu vermeiden.
Die Verwendung von Servicematten ist verpflichtend.
10. Ausschluss vom Betrieb
Bei groben Verstößen gegen die Regeln oder gefährdendem Verhalten kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen –
ohne Anspruch auf Rückerstattung.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
